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» Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes für Jemen
Reisen ohne Grenzen mit VES visa-express service®
![]() | Einreisebestimmungen und Visainformationen |
Visum vor Einreise erforderlich!
Das Visum wird durch die vorgelegten Dokumente, deren Gültigkeitsdauer und deren Inhalt bestimmt. Die nachstehend aufgezählten Dokumente sind nur die wichtigsten Dokumente, die in jedem Fall vorgelegt werden müssen. Die Botschaft oder das Konsulat kann die Vorlage zusätzlicher Dokumente verlangen.
Für die Visumbeantragung senden Sie bitte folgende Unterlagen an VES visa-express service®:
1. Originalreisepass
Anforderungen:
- gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland oder
-
nationaler Reisepass mit mindestens 6 Monate gültiger Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
EU-Bürger: Meldebescheinigung für Wohnsitz in Deutschland genügt - Passgültigkeit bei Einreise: mindestens 6 Monate
- mindestens 1 freie Seite „Sichtvermerk“
- der Reisepass darf keinen israelischen Stempel aufweisen
2. 1 Passfoto des Antragstellers
Anforderungen:
- nicht älter als 6 Monate
- farbig
- Größe: 3,5 x 4,5 cm
- nur Originale: keine Scans oder Kopien
3. 1 Visa Antragsformular
-
online beschreibbar hinterlegt bei VES-Visum online bestellenVES-Visum online bestellenBitte wählen Sie die gewünschte Visaart:
Tourist
Geschäft
VES-Zusatzservice auf Anfrage• Geschäftsvisa 6 Monate mehrfach
• Beglaubigung / Legalisierungen
- vollständig ausgefüllt
4. Besonderheiten
4.1. für Geschäftsreisende
-
Reise- und Kostenübernahmebestätigung der deutschen Firma
Ein Schreiben des deutschen Unternehmens des Antragstellers mit folgenden Angaben: - Grund und Dauer der Reise
- Art und Umfang der beabsichtigten Tätigkeit
- Aufenthaltsorte, Adressdaten des Geschäftspartners
- Bestätigung, dass die anfallenden Reise- und Aufenthaltskosten von der Firma übernommen werden, einschließlich der Kosten einer eventuellen Rückführung.
-
Adressat: Botschaft der Republik Jemen, Konsularabteilung, Budapester Str. 37, 10787 Berlin.
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Vom Innenministerium bestätigte Geschäftseinladung aus Jemen (in Kopie)
Eine Einladung des Geschäftspartners in Jemen muss vom Innenministerium im Jemen bestätigt sein.
4.2. für Touristen
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Reisebestätigung
Kopie der Bestätigung eines Reisebüros über die bezahlte und gebuchte Hin- und Rückreise.
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Vom Innenministerium bestätigte Genehmigung des jemenitischen Reiseveranstalters (in Kopie)
Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes unter » www.auswaertiges-amt.de
Die aufgeführten Einreisebestimmungen werden von VES visa-express service® regelmäßig aktualisiert. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernimmt VES visa-express service® keine Gewähr. Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne dass VES visa-express service® sofort informiert wird. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu den Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Länder erteilen.














