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Reisen ohne Grenzen mit VES visa-express service®
![]() | Einreisebestimmungen und Visainformationen |
Einreise ohne Visum:
Deutsche Staatsangehörige
- benötigen bei Ankunft auf den Flughäfen Taiwan-Taoyuan International Airport (früher: CKS Taipeh) und Kaohsiung (International Airport), die Flughäfen Hualien, Kinmen, Magong (Penghu), Taichung, Taipei Songshan Airport und Taitung, sowie über die Seehäfen Hualien, Kaohsiung, Keelung, Kinmen Shuitou Harbour, Mazu Fuao Harbor und Taichungund kein Visum für einen Aufenthalt bis maximal 30 Tage.
- Es besteht keine Verlängerungsmöglichkeit in der Republik China (Taiwan).
Nichtdeutsche Staatsangehörige
visumfrei bis 30 Tage auch für folgende Staatsangehörige:
Australien, Belgien, Costa Rica, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien (für britische Staatsangehörige ab 10. März 2009 maximale Aufenthaltsdauer bei visafreier Einreise 90 Tage), Irland, Island, Italien, Japan (für japanische Staatsangehörige maximale Aufenthaltsdauer bei visafreier Einreise 90 Tage), Kanada, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malaysia, Malta, Monaco, Neuseeland, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Singapur, Spanien, Südkorea, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn, USA (Stand: März 2009)
Voraussetzungen:
- Gültiger Reisepass: bei Einreise mindestens 6 Monate
- Nachweis der Rück- oder Weiterreisetickets mit bestätigter Flugbuchung
- falls erforderlich: gültiges Visum für das Land der Ausreise
- Nachweis ausreichender Geldmittel
- 1 Passfoto
- 1 Antragsformular
Die Möglichkeit der visafreien Einreise bzw. der Beantragung eines Landing-Visums beinhaltet keine Arbeitsgenehmigung. Genehmigungspflichtige Tätigkeiten bedürfen stets einer Erlaubnis durch die zuständige Behörde der Republik China (Taiwan).
Da bei Entsendungstätigkeiten (z.B. Montage, Installation) mit einer Aufenthaltsdauer von maximal 30 Tagen das entsprechende Visum die behördliche Arbeitsgenehmigung ersetzt, ist in diesen Fällen auch von Staatsbürgern der unter „visafreie Einreise“ aufgeführten Staaten ein Visum vor Antritt der Reise zu beantragen.
Einreise mit Visum
Das Visum und der gegebenenfalls erteilte Aufenthaltstitel werden durch die vorgelegten Dokumente, deren Gültigkeitsdauer und deren Inhalt bestimmt.
Die nachstehend aufgezählten Dokumente sind nur die wichtigsten Dokumente, die in jedem Fall vorgelegt werden müssen. Die Botschaft oder das Konsulat kann die Erbringung zusätzlicher Dokumente verlangen.
Für die Visumbeantragung senden Sie bitte folgende Unterlagen an VES visa-express service®:
1. Originalreisepass
Anforderungen:
- gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland oder
-
nationaler Reisepass mit mindestens 6 Monate gültiger Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
EU-Bürger: Meldebescheinigung für Wohnsitz in Deutschland genügt - Passgültigkeit bei Visabeantragung: mindestens 3 Monate länger als das Visum
-
mindestens 1 freie Seite „Sichtvermerk“
2. 2 Passfotos des Antragstellers
Anforderungen:
- nicht älter als 6 Monate
- identisch
- farbig
- Größe: 3,5 x 4,5 cm
-
nur Originale: keine Scans oder Kopien
3. 1 Visa Antragsformular
-
online beschreibbar hinterlegt bei VES-Visum online bestellenVES-Visum online bestellenBitte wählen Sie die gewünschte Visaart:
Tourist
Geschäft
VES-Zusatzservice auf Anfrage• Arbeitsvisa mehrfach
• Beglaubigung / Legalisierungen
- vollständig ausgefüllt
-
vom Antragsteller persönlich unterschrieben
- Wichtig: bitte 1 Passfoto auf den Visaantrag aufkleben
-
Auf dem 2. Foto den Namen auf der Rückseite notieren und an den Antrag anklammern
4. Reisebestätigung
- Bescheinigung des Reisebüros
-
über die gebuchte und bezahlte Hin- und Rückreise und den genauen Reisedaten,
oder
Kopie der Flugtickets
5. Nachweis ausreichender Geldmittel
Der Nachweis über ausreichende Geldmittel für den Aufenthalt kann wie folgt erbracht werden
- Bankbestätigung
- Kostenübernahmebestätigung der Firma
- Elternbürgschaft
- Rentenbescheid
6. Besonderheiten / zusätzliche Dokumente
6.1. für Geschäftsvisa für einen Aufenthalt bis 60 Tage
-
Reise- und Kostenübernahmebestätigung der deutschen Firma
Es muss ein Schreiben des deutschen Unternehmens des Antragstellers mit genauen Angaben über den Grund der Reise, die Dauer des Aufenthalts, die Anschrift der Kontaktfirma in Taiwan sowie eine Bestätigung darüber, dass die Reise- und Aufenthaltskosten vollständig von der Firma übernommen werden, vorgelegt werden.
Adressat: Taipeh Vertretung in der Bundesrepublik Deutschland, Konsularabteilung, Markgrafenstr. 35, 10117 Berlin.
- zusätzlich ein Bestätigungsschreiben des Geschäftspartners aus Taiwan.
6.2. für Geschäftsvisa für einen mehrmaligen Aufenthalt bis maximal 12 Monate
- die jeweilige maximale Aufenthaltsdauer beträgt pro Aufenthalt 60 Tage
- der Reisepass solte mindestens noch 18 Monate gültig sein
- Schreiben der entsendenden Firma, u.a. den Grund des Aufenthaltes und eine Begründung der Notwendigkeit einer mehrmaligen Einreise enthaltend
- Bestätigungsschreiben des taiwanischen Geschäftspartners von der entsendenden Firma bei bezahlten Arbeitseinsätzen:
- Arbeitsgenehmigung, ausgestellt vom Council of Labor Affairs der Republik China (Taiwan) – ohne Vorlage einer Arbeitsgenehmigung kann lediglich ein Visum für die einmalige Einreise beantragt werden
Beachten Sie bitte:
- Das Visum allein berechtigt nicht zur Arbeitsaufnahme in der Republik China (Taiwan)!
- Die Ausübung genehmigungspflichtiger Tätigkeiten in Taiwan bedarf stets einer Genehmigung durch die zuständige Behörde der Republik China (Taiwan).
-
Das Visum für mehrmalige Einreise ist nicht gedacht für längerfristige Aufenthalte in der Republik China (Taiwan), sondern lediglich für mehrere kürzere Aufenthalte innerhalb eines bestimmten Zeitraumes.
6.3. Residentvisa
- Das Residentvisum für die einmalige Einreise ist bei längerfristigen Aufenthalten ab einer Dauer von 6 Monaten, u.a. zum Zwecke der Arbeitsaufnahme oder der Familienzusammenführung zu beantragen.
- Es ist 3 Monate gültig.
- Innerhalb von 15 Tagen nach Einreise in die Republik China (Taiwan) ist bei der zuständigen Dienststelle der National Immigration Agency (Kontaktinformationen unter www.immigration.gov.tw) eine Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen (Alien Resident Certificate, ARC).
Besonderheiten bei der Visabeantragung für die Arbeitsaufnahme:
- Der Reisepass muss bei Visabeantragung noch mindestens 15 Monate gültig sein.
- Arbeitserlaubnis (Original), ausgestellt von den Behörden der Republik China (Taiwan)
Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes unter » www.auswaertiges-amt.de
Die aufgeführten Einreisebestimmungen werden von VES visa-express service® regelmäßig aktualisiert. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernimmt VES visa-express service® keine Gewähr. Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne dass VES visa-express service® sofort informiert wird. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu den Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Länder erteilen.














