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Reisen ohne Grenzen mit VES visa-express service®

Flagge von Taiwan (R.o.C.)

Einreisebestimmungen und Visainformationen
(R.o.C.) Taiwan

 

Einreise ohne Visum:

Deutsche Staatsangehörige

Nichtdeutsche Staatsangehörige

visumfrei bis 30 Tage auch für folgende Staatsangehörige:
Australien, Belgien, Costa Rica, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien (für britische Staatsangehörige ab 10. März 2009 maximale Aufenthaltsdauer bei visafreier Einreise 90 Tage), Irland, Island, Italien, Japan (für japanische Staatsangehörige maximale Aufenthaltsdauer bei visafreier Einreise 90 Tage), Kanada, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malaysia, Malta, Monaco, Neuseeland, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Singapur, Spanien, Südkorea, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn, USA (Stand: März 2009)

Voraussetzungen:

Die Möglichkeit der visafreien Einreise bzw. der Beantragung eines Landing-Visums beinhaltet keine Arbeitsgenehmigung. Genehmigungspflichtige Tätigkeiten bedürfen stets einer Erlaubnis durch die zuständige Behörde der Republik China (Taiwan).
Da bei Entsendungstätigkeiten (z.B. Montage, Installation) mit einer Aufenthaltsdauer von maximal 30 Tagen das entsprechende Visum die behördliche Arbeitsgenehmigung ersetzt, ist in diesen Fällen auch von Staatsbürgern der unter „visafreie Einreise“ aufgeführten Staaten ein Visum vor Antritt der Reise zu beantragen.
 

Einreise mit Visum

Das Visum und der gegebenenfalls erteilte Aufenthaltstitel werden durch die vorgelegten Dokumente, deren Gültigkeitsdauer und deren Inhalt bestimmt.
Die nachstehend aufgezählten Dokumente sind nur die wichtigsten Dokumente, die in jedem Fall vorgelegt werden müssen. Die Botschaft oder das Konsulat kann die Erbringung zusätzlicher Dokumente verlangen.

Für die Visumbeantragung senden Sie bitte folgende Unterlagen an VES visa-express service®:

1. Originalreisepass

Anforderungen:

2.  2 Passfotos des Antragstellers

Anforderungen:

3. 1 Visa Antragsformular

4. Reisebestätigung

 5. Nachweis ausreichender Geldmittel

Der Nachweis über ausreichende Geldmittel für den Aufenthalt kann wie folgt erbracht werden


6. Besonderheiten / zusätzliche Dokumente

6.1. für Geschäftsvisa für einen Aufenthalt bis 60 Tage

6.2. für Geschäftsvisa für einen mehrmaligen Aufenthalt bis maximal 12 Monate

Beachten Sie bitte:

6.3. Residentvisa

Besonderheiten bei der Visabeantragung für die Arbeitsaufnahme:

Informationsstand: 25.05.2010

Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes unter » www.auswaertiges-amt.de

Die aufgeführten Einreisebestimmungen werden von VES visa-express service® regelmäßig aktualisiert. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernimmt VES visa-express service® keine Gewähr. Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne dass VES visa-express service® sofort informiert wird. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu den Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Länder erteilen.

» Haftungsausschluss/Disclaimer