• Blitz-Geschäftsvisa 1-fach
• Beglaubigung / Legalisierungen
» Website der Botschaft
» Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes für Syrien
Reisen ohne Grenzen mit VES visa-express service®
![]() | Einreisebestimmungen und Visainformationen |
Visum vor Einreise erforderlich!
Das Visum und der gegebenenfalls erteilte Aufenthaltstitel werden durch die vorgelegten Dokumente, deren Gültigkeitsdauer und deren Inhalt bestimmt.
Die nachstehend aufgezählten Dokumente sind nur die wichtigsten Dokumente, die in jedem Fall vorgelegt werden müssen. Die Botschaft oder das Konsulat kann die Erbringung zusätzlicher Dokumente verlangen.
Für die Visumbeantragung senden Sie bitte folgende Unterlagen an VES visa-express service®:
1. Originalreisepass
Anforderungen:
-
gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland
oder
nationaler Reisepass mit mindestens 6 Monate gültiger Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
EU-Bürger: Meldebescheinigung für Wohnsitz in Deutschland genügt - Passgültigkeit bei Visabeantragung: mindestens 6 Monate
- mindestens 1 freie Seite „Sichtvermerk“
- Im Reisepass darf kein israelischer Einreisestempel oder Einreisestempel von an Israel grenzenden Ländern sein. Andernfalls wird die Einreise nach Syrien verweigert.
1.1. Kinderausweis
- mit gültigem Kinderausweis (auch bei Kindern unter 10 Jahren mit Passfoto) ist möglich.
- mindestens 1 freie Seite „Sichtvermerk“
- Bei Kindern unter 15 Jahren, die nur mit einem Elternteil reisen, ist eine schriftliche Einverständniserklärung des nicht mit reisenden Elternteils erforderlich.
2. 2 Passfotos des Antragstellers
Anforderungen:
- identische Fotos
- nicht älter als 6 Monate
- farbig
- Größe: 3,5 x 4,5 cm
- nur Originale: keine Scans oder Kopien
- jeweils auf den Antrag aufgeklebt
3. 2 Visa Antragsformulare
-
online beschreibbar hinterlegt bei VES-Visum online bestellenVES-Visum online bestellenBitte wählen Sie die gewünschte Visaart:
Transit
Tourist
Geschäft
VES-Zusatzservice auf Anfrage• Transitvisa mehrfach
• Blitz-Geschäftsvisa 1-fach
• Beglaubigung / Legalisierungen
- vollständig ausgefüllt
- vom Antragsteller persönlich unterschrieben
4. Reisebestätigung
- Kopie der Bestätigung eines Reisebüros über die gebuchte und bezahlte Hin- und Rückreise.
5. Besonderheiten / zusätzliche Dokumente
5.1. für Geschäftsvisa
-
Reise- und Kostenübernahmebestätigung der deutschen Firma (bei Geschäftsreisen ohne Arbeitsaufnahme)
Schreiben des deutschen Unternehmens des Antragstellers mit folgenden Angaben:
-
Grund und Dauer der Reise
-
Art und Umfang der beabsichtigten Tätigkeit
- Aufenthaltsorte, Adressdaten des Geschäftspartners in Syrien
- Bestätigung, dass die anfallenden Reise- und Aufenthaltskosten von der Firma übernommen werden, einschließlich der Kosten einer eventuellen Rückführung
-
Adressat: Botschaft der Arabischen Republik Syrien, Konsularabteilung, Rauchstr. 25, 10787 Berlin
5.2. für Journalistenvisa
- Kopie des Reisepasses
- insgesamt 3 identische Passfotos
- Kurzer Lebenslauf
- Schreiben, in dem der Antragsteller seine Reise ausführlich erläutert
- Schreiben des Auftraggebers mit ausführlicher Vorstellung
5.3. Einreiseverweigerung
Das Visum verliert seine Gültigkeit bei Vorhandensein eines israelischen Vermerks sowie Vermerke der Grenzübergangsstellen Taba, Wadi-Araba, Jordantal (Wadi Al ordon) Rafah und Sharam Al-Sheikh.
5.4. bei Einreise / nach Einreise
-
mit dem Pkw
Internationale Zulassung
Internationaler Führerschein
"Carner de Passage"
Fahrer mit Leihwagen: Vollmacht des Fahrzeughalters
Diesel PKWs: Aufenthalt für 1 Woche (kann um 1 Woche verlängert werden).
-
Registrierungspflicht
Bei einem Aufenthalt, der 15 Tage überschreitet, sind ausländische Staatsangehörige verpflichtet, sich bei der syrischen Pass- und Einwanderungsbehörde (Head Office of Immigration in Damaskus) zu melden.
Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes unter » www.auswaertiges-amt.de
Die aufgeführten Einreisebestimmungen werden von VES visa-express service® regelmäßig aktualisiert. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernimmt VES visa-express service® keine Gewähr. Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne dass VES visa-express service® sofort informiert wird. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu den Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Länder erteilen.














