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Zusatzinformationen im Web:

» Website der Botschaft
» Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes für Syrien

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Reisen ohne Grenzen mit VES visa-express service®

Flagge von Syrien

Einreisebestimmungen und Visainformationen
Arabische Republik Syrien

Visum vor Einreise erforderlich!

Das Visum und der gegebenenfalls erteilte Aufenthaltstitel werden durch die vorgelegten Dokumente, deren Gültigkeitsdauer und deren Inhalt bestimmt.
Die nachstehend aufgezählten Dokumente sind nur die wichtigsten Dokumente, die in jedem Fall vorgelegt werden müssen. Die Botschaft oder das Konsulat kann die Erbringung zusätzlicher Dokumente verlangen.

Für die Visumbeantragung senden Sie bitte folgende Unterlagen an VES visa-express service®:

1. Originalreisepass

Anforderungen:

1.1. Kinderausweis

2.  2 Passfotos des Antragstellers

Anforderungen:

3.  2 Visa Antragsformulare

4. Reisebestätigung

5. Besonderheiten / zusätzliche Dokumente

5.1. für Geschäftsvisa

5.2. für Journalistenvisa


5.3. Einreiseverweigerung

Das Visum verliert seine Gültigkeit bei Vorhandensein eines israelischen Vermerks sowie Vermerke der Grenzübergangsstellen Taba, Wadi-Araba, Jordantal (Wadi Al ordon) Rafah und Sharam Al-Sheikh.

5.4.  bei Einreise / nach Einreise

Informationsstand: 10.06.2010

Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes unter » www.auswaertiges-amt.de

Die aufgeführten Einreisebestimmungen werden von VES visa-express service® regelmäßig aktualisiert. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernimmt VES visa-express service® keine Gewähr. Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne dass VES visa-express service® sofort informiert wird. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu den Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Länder erteilen.

» Haftungsausschluss/Disclaimer