• Geschäftsvisa mehrfach
• Beglaubigung / Legalisierungen
» Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes für Oman
Reisen ohne Grenzen mit VES visa-express service®
![]() | Einreisebestimmungen und Visainformationen |
Visum bei Ankunft
Deutsche Besucher (Touristen und Geschäftsreisende) können unmittelbar bei Ankunft an allen Grenzübergangsstellen ein Visum für einen Aufenthalt von maximal 1 Monat erhalten (ohne Verlängerungsmöglichkeit).
Voraussetzungen:
- gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland oder
- Kinderreisepass
- Passgültigkeit ab Einreise: mindestens 6 Monate
- mindestens 1 freie Seite „Sichtvermerk“
- Visumgebühr: 6 Omanische Rial (ca. 11,00 EUR)
Visum vor Abreise
Für die Visumbeantragung senden Sie bitte folgende Unterlagen an VES visa-express service:
1. Originalreisepass
Anforderungen:
-
gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland oder
nationaler Reisepass mit mindestens 6 Monate gültiger Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
EU-Bürger: Meldebescheinigung für Wohnsitz in Deutschland genügt - Passgültigkeit ab Einreise: mindestens 6 Monate
- mindestens 1 freie Seite „Sichtvermerk“
- kein israelischer Stempelvermerk im Reisepass, da dies zu einer Einreiseverweigerung führen kann
1.1. Kinderreisepass
- gültiger Kinderreisepass
- Passgültigkeit ab Einreise: mindestens 6 Monate
- mindestens 1 freie Seite „Sichtvermerk“
2. Ein Passfoto des Antragstellers wird nicht benötigt
3. 1 Visa Antragsformular
-
online ausgefüllt:
» http://www.rop.gov.om/visa/english/onlineservices_VisaApplication.aspx - in englischer Sprache
- vom Antragsteller persönlich unterschrieben
4. Besonderheiten
4.1. für Reisen von Oman nach Katar
Aufgrund eines gemeinsamen Visaabkommens zwischen dem Sultanat Oman und dem Staat Katar sind mit Wirkung vom 01.07.2002 Inhaber eines Visums von Oman oder Katar berechtigt, in das jeweils andere Land über einen internationalen Flughafen einzureisen.
Dies gilt nur, wenn die Reise unmittelbar von Oman nach Katar erfolgt.
- Visumgebühr: 6 Omanische Rial (ca. 11,00 EUR)
- Gültigkeitsdauer: 1 Monat ohne Verlängerungsmöglichkeit
Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes unter » www.auswaertiges-amt.de
Die aufgeführten Einreisebestimmungen werden von VES visa-express service® regelmäßig aktualisiert. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernimmt VES visa-express service® keine Gewähr. Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne dass VES visa-express service® sofort informiert wird. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu den Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Länder erteilen.














