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» Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes für Kuwait
Reisen ohne Grenzen mit VES visa-express service®
![]() | Einreisebestimmungen und Visainformationen |
Visum bei Ankunft
Deutsche Staatsangehörige
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erhalten bei Ankunft auf dem Flughafen ein Visum für einen Aufenthalt bis maximal 3 Monate.
- die Gebühr beträgt 6,00 KwD (ca. 18,00 EUR)
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dies gilt nicht bei Einreisen auf dem Land- oder Seeweg.
In diesen Fällen muss ein Visum vor Einreise beantragt werden. Zu den Voraussetzungen siehe unten Visum vor Einreise.
Voraussetzungen:
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Gültiger Reisepass oder Kinderreisepass
Passgültigkeit ab Einreise: mindestens 6 Monate - Nachweis der Rück- oder Weiterreisetickets mit bestätigter Flugbuchung.
- kein israelischer Einreisestempel im Reisepass
Visum vor Einreise
Das Visum und der gegebenenfalls erteilte Aufenthaltstitel werden durch die vorgelegten Dokumente, deren Gültigkeitsdauer und deren Inhalt bestimmt.
Die nachstehend aufgezählten Dokumente sind nur die wichtigsten Dokumente, die in jedem Fall vorgelegt werden müssen. Die Botschaft oder das Konsulat kann die Erbringung zusätzlicher Dokumente verlangen.
Für die Visumbeantragung senden Sie bitte folgende Unterlagen an VES visa-express service®:
1. Originalreisepass
Anforderungen:
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gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland
oder
nationaler Reisepass mit mindestens 3 Monate gültiger Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
EU-Bürger: Meldebescheinigung für Wohnsitz in Deutschland genügt - Passgültigkeit ab Einreise: mindestens 6 Monate
- mindestens 1 freie Seite „Sichtvermerk“
- es darf kein israelisches Visum oder israelischer Einreisestempel im Pass eingetragen sein
1.1. Kinderausweis
- mit gültigem Kinderausweis (auch bei Kindern unter 10 Jahren mit Passfoto) ist möglich.
- mindestens 1 freie Seite „Sichtvermerk“
- die Einreise mit einem eigenen Reisepass wird dringend empfohlen!
2. 2 Passfotos des Antragstellers
Anforderungen:
- identische Fotos
- nicht älter als 6 Monate
- farbig
- Größe: 3,5 x 4,5 cm
- nur Originale: keine Scans oder Kopien
4. Besonderheiten / zusätzliche Dokumente
4.1. für Geschäftsvisa
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„No Objection Certificate“ (NOC) vom kuwaitischen Innenministerium
Dieses Dokument kann nur durch einen kuwaitischen Staatsbürger (Verwandter, Geschäftspartner, Hotel) beantragt werden.
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oder Einladungsschreiben des Geschäftspartners in Kuwait
Wenn ein Einladungsschreiben (per Fax) des Geschäftspartners in Kuwait vorliegt, entfällt das N.O.C.
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Reise- und Kostenübernahmebestätigung der deutschen Firma
Es muss ein Schreiben des deutschen Unternehmens des Antragstellers– in englischer Sprache – mit Angaben über den Grund und die Dauer der Reise, Adresse des Geschäftspartners sowie mit der Bestätigung darüber, dass die Reise- und Aufenthaltskosten von der Firma übernommen werden, vorgelegt werden.
Adressat: Botschaft Kuwait, Konsularabteilung, Griegstr. 5-7, 14193 Berlin.
4.2. für Arbeitsvisa
- gültige Arbeitserlaubnis aus Kuwait
- aktuelles polizeiliches Führungszeugnis, beglaubigt vom Justizministerium oder vom Landgericht
- ärztliches Attest (keine ansteckenden Krankheiten, negativer HIV-Test und Hepatitis A, B, C negativ)
Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes unter » www.auswaertiges-amt.de
Die aufgeführten Einreisebestimmungen werden von VES visa-express service® regelmäßig aktualisiert. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernimmt VES visa-express service® keine Gewähr. Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne dass VES visa-express service® sofort informiert wird. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu den Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Länder erteilen.














