• Beglaubigung / Legalisierungen
» Website der Botschaft
» Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes für Jordanien
Reisen ohne Grenzen mit VES visa-express service®
![]() | Einreisebestimmungen und Visainformationen |
Visum bei Ankunft
Für Deutsche Staatsangehörige ist die Visumerteilung bei Ankunft auf dem Flughafen Queen Alia International Airport in Amman möglich.
Es wird jedoch dringend dazu geraten, das Visum vor Einreise zu besorgen.
Visum vor Einreise
Die nachstehend aufgezählten Dokumente sind nur die wichtigsten Dokumente, die in jedem Fall vorgelegt werden müssen. Die Botschaft oder das Konsulat kann die Erbringung zusätzlicher Dokumente verlangen.
Das Visum und der gegebenenfalls erteilte Aufenthaltstitel werden durch die vorgelegten Dokumente, deren Gültigkeitsdauer und deren Inhalt bestimmt.
Für die Visumbeantragung senden Sie bitte folgende Unterlagen an VES visa-express service:
1. Originalreisepass
Anforderungen:
-
gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland oder
nationaler Reisepass mit mindestens 6 Monate gültiger Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
EU-Bürger: Meldebescheinigung für Wohnsitz in Deutschland genügt - Passgültigkeit ab Einreise: mindestens 6 Monate
- mindestens 1 freie Seite „Sichtvermerk“
- kein israelischer Stempelvermerk im Reisepass, da dies zu einer Einreiseverweigerung führen kann
2. 1 Passfoto des Antragstellers
Anforderungen:
- nicht älter als 6 Monate
- farbig
- Größe: 3,5 x 4,5 cm
- nur Originale: keine Scans oder Kopien
3. 1 Visa Antragsformular
-
online beschreibbar hinterlegt bei VES-Visum online bestellenVES-Visum online bestellenBitte wählen Sie die gewünschte Visaart:VES-Zusatzservice auf Anfrage• Touristenvisa 6 Monate mehrfach
• Beglaubigung / Legalisierungen
- vollständig ausgefüllt
- vom Antragsteller persönlich unterschrieben
4. Besonderheiten
4.1. für Geschäftsreisende
Reise- und Kostenübernahmebestätigung der deutschen Firma
Schreiben des deutschen Unternehmens des Antragstellers mit folgenden Angaben:
-
Grund und Dauer der Reise
- Beruf des Reisenden
-
Art und Umfang der beabsichtigten Tätigkeit
- Adressdaten des jordanischen Partners
- Bestätigung, dass die anfallenden Reise- und Aufenthaltskosten von der deutschen Firma übernommen werden
- Adressat: Botschaft des Haschemitischen Königreichs Jordanien, Konsularabteilung, Heerstr. 201, 13595 Berlin
4.1. Registrierungspflicht nach Einreise
- Alle Reisenden mit einem längeren Aufenthalt als 28 Tage müssen sich innerhalb von 14 Tagen nach Ankunft bei der zuständigen Polizeidienststelle ihres Aufenthaltsortes melden.
Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes unter » www.auswaertiges-amt.de
Die aufgeführten Einreisebestimmungen werden von VES visa-express service® regelmäßig aktualisiert. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernimmt VES visa-express service® keine Gewähr. Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne dass VES visa-express service® sofort informiert wird. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu den Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Länder erteilen.














