• Geschäftsvisa mehrfach
• Beglaubigung / Legalisierungen
» Website der Botschaft
» Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes für Ägypten
Reisen ohne Grenzen mit VES visa-express service®
![]() | Einreisebestimmungen und Visainformationen |
Visum bei Ankunft
Deutsche Staatsangehörige
-
können bei Ankunft auf dem Flughafen ein Visum für einen Aufenthalt bis maximal 30 Tage erhalten
- dies gilt nicht bei Einreisen auf dem Land- oder Seeweg
Voraussetzungen:
- Gültiger Reisepass oder Kinderausweis (s. unten)
- Die Einreise mit dem bei Ausreise noch mindestens 2 Monate gültigen Personalausweis + 1 Passfoto ist für folgende Nationalitäten möglich: Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Portugal
- Die Einreise mit dem Personalausweis ist für Geschäftsreisende nicht gestattet.
- Nachweis der Rück- oder Weiterreisetickets mit bestätigter Flugbuchung.
Trotz der Möglichkeit eines Visums bei Ankunft, wird grundsätzlich dazu geraten, vor Antritt der Reise ein Visum zu beantragen.
Visum vor Einreise
-
Nichtdeutsche Staatsangehörigeder folgenden Länder benötigen grundsätzlich ein Visum vor Einreise:
Afghanistan, Albanien, Armenien, Aserbaidschan, Bangladesch, Belarus, Bosnien-Herzegowina, China, Georgien, Indien, Indonesien, Irak, Iran, Israel, Kasachstan, Kirgisistan, Macau, Mazedonien, Malaysia, Myanmar (Burma), Moldavien, Pakistan, Philippinen, Sri-Lanka, Tadschikistan, Thailand, Tschetschenien,Turkmenistan, Usbekistan und alle afrikanischen Länder.
Das Visum und der gegebenenfalls erteilte Aufenthaltstitel werden durch die vorgelegten Dokumente, deren Gültigkeitsdauer und deren Inhalt bestimmt.
Die nachstehend aufgezählten Dokumente sind nur die wichtigsten Dokumente, die in jedem Fall vorgelegt werden müssen. Die Botschaft oder das Konsulat kann die Erbringung zusätzlicher Dokumente verlangen.
Für die Erteilung eines Visums an Staatsbürger einzelner Länder benötigt die Konsularabteilung eine Sondergenehmigung von den ägyptischen Behörden. Dadurch kann die Bearbeitungszeit im Einzelfall mindestens 3 bis 6 Wochen betragen.
Für die Visumbeantragung senden Sie bitte folgende Unterlagen an VES visa-express service®:
1. Originalreisepass
- gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland oder
-
nationaler Reisepass mit bei Ausreise mindestens 6 Monate gültiger Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
EU-Bürger: Meldebescheinigung für Wohnsitz in Deutschland genügt - Passgültigkeit bei Visabeantragung: mindestens 3 Monate länger als das Visum
-
mindestens 1 freie Seite „Sichtvermerk“
zusätzlich für Nichtdeutsche: - 1 Kopie des Reisepasses (Lichtbildseite)
-
1 Kopie der Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
diese muss bei Ausreise aus Ägypten noch mindestens 6 Monate gültig sein
1.1. Kinderausweis
- gültiger Kinderausweis (auch bei Kindern unter 10 Jahren mit Passfoto)
- als Nationalität muss im Ausweis „deutsch“ vermerkt sein
- Ausweisgültigkeit ab Visabeantragung: mindestens 6 Monate
- mindestens 1 freie Seite „Sichtvermerk“
- Minderjährige, die nicht in Begleitung eines Elternteils reisen, benötigen eine beglaubigte Einverständniserklärung der Erziehungsbereichtigten
2. 1 Passfoto des Antragstellers
Anforderungen:
- nicht älter als 6 Monate
- farbig
- Größe: 3,5 x 4,5 cm
- nur Originale: keine Scans oder Kopien
3. 1 Visa Antragsformular
-
online beschreibbar hinterlegt bei VES-Visum online bestellenVES-Visum online bestellenBitte wählen Sie die gewünschte Visaart:
Tourist
Geschäft
VES-Zusatzservice auf Anfrage• Touristenvisa 2-fach
• Geschäftsvisa mehrfach
• Beglaubigung / Legalisierungen
- vollständig ausgefüllt
- vom Antragsteller persönlich unterschrieben
4. Besonderheiten / zusätzliche Dokumente
4.1. für Geschäftsvisa
-
Reise- und Kostenübernahmebestätigung der deutschen Firma (bei Geschäftsreisen ohne Arbeitsaufnahme)
Schreiben des deutschen Unternehmens des Antragstellers mit folgenden Angaben:
-
Grund und Dauer der Reise
-
Art und Umfang der beabsichtigten Tätigkeit
- Aufenthaltsorte, Adressdaten des Geschäftspartners
- Bestätigung, dass die anfallenden Reise- und Aufenthaltskosten von der Firma übernommen werden, einschließlich der Kosten einer eventuellen Rückführung
-
Adressat: Botschaft der Arabischen Republik Ägypten, Konsularabteilung, Stauffenbergstr. 6-7, 10785 Berlin
-
Arbeitsvertrag bei Geschäftsreisenden (mit Arbeitsaufnahme)
ein von der ägyptischen Regierung genehmigter Arbeitsvertrag mit dem ägyptischen Unternehmen
4.2. für Touristenvisa
-
Reisebestätigung
Kopie der Bestätigung eines Reisebüros über die gebuchte und bezahlte Hin- und Rückreise. - Nichtdeutsche Touristen: zusätzlich 1 Kopie des Reisepasses, 1 Kopie der Aufenthaltsgenehmigung
4.3. für Nichtdeutsche
Staatsangehörige der folgenden Länder benötigen grundsätzlich ein Visum vor Einreise:
Afghanistan, Albanien, Armenien, Aserbaidschan, Bangladesch, Belarus, Bosnien-Herzegowina, China, Georgien, Indien, Indonesien, Iran, Israel, Kasachstan, Kirgisistan, Macau, Mazedonien, Malaysia, Myanmar (Burma), Moldavien, Pakistan, Philippinen, Sri-Lanka, Tadschikistan, Thailand, Tschetschenien,Turkmenistan, Usbekistan und alle afrikanischen Länder.
Für die Erteilung eines Visums an Staatsbürger einzelner Länder benötigt die Konsularabteilung eine Sondergenehmigung von den ägyptischen Behörden. Dadurch kann die Bearbeitungszeit im Einzelfall mindestens 3 bis 6 Wochen betragen.
Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes unter » www.auswaertiges-amt.de
Die aufgeführten Einreisebestimmungen werden von VES visa-express service® regelmäßig aktualisiert. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernimmt VES visa-express service® keine Gewähr. Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne dass VES visa-express service® sofort informiert wird. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu den Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Länder erteilen.














