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Zusatzinformationen im Web:
» Website der Botschaft
» Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes für Estland
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Reisen ohne Grenzen mit VES visa-express service®
![]() | Einreisebestimmungen und Visainformationen |
Einreise ohne Visum:
Deutsche Staatsangehörige
- benötigen für die Einreise nach Estland für einen Aufenthalt bis zu 90 Tagen pro Halbjahr kein Visum.
- Eine Aufenthaltsverlängerung als Tourist kann bei der zuständigen Ausländerbehörde (Direccion Nacional de Migraciones) einmalig um weitere 90 Tage beantragt werden.
Einreisevoraussetzungen:
- Mindestens 3 Monate gültiger Reisepass bei Ausreise.
Nichtdeutsche Staatsangehörige
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visumfrei auch für alle EU-Bürger
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern.
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visumfrei bis 90 Tage pro Halbjahr auch für folgende Staatsangehörige:
Andorra, Argentinien Australien, Antigua und Barbados, Bahamas, Belgien, Brasilien, Brunei, Bulgarien, Chile, Costa Rica, Dänemark, El Salvador, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien Guatemala, Heiliger Stuhl, Honduras, Hong Kong (Staatsangehörige der VR China mit Wohnsitz in der Verwaltungsregion Hong Kong, Irland, Island, Israel, Italien, Japan, Kanada, Korea (Süd-), Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Macau, Malaysia, Malta, Mauritius, Mexiko, Monaco, Nicaragua, Norwegen, Neuseeland, Niederlande ,Österreich, Panama, Paraguay, Polen, Portugal, Rumänien, San Marino, Schweden, Schweiz, Serbien (nur mit biometrischem Pass), Seychellen, Singapur, Slowakei, Slowenien, Spanien, St. Kitts und Nevis, Tschechische Republik, Ungarn, Uruguay, USA, Venezuela, Zypern.
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Reisende mit Schengenvisa
Reisende, die mit einem Schengen-Visum in das Schengen-Gebiet eingereist sind, können während der Gültigkeitsdauer des Visums innerhalb dieses Gebietes reisen. Auch wenn es an den Innengrenzen des Schengen-Gebietes keine Kontrollen gibt, müssen visumpflichtige Personen während ihres Aufenthaltes im Schengen-Gebiet einen Pass oder ein anderes anerkanntes Reisedokument sowie das Schengen-Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis eines Schengen-Staates mitführen.
Informationsstand: 04.07.2010
Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes unter » www.auswaertiges-amt.de
Die aufgeführten Einreisebestimmungen werden von VES visa-express service® regelmäßig aktualisiert. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernimmt VES visa-express service® keine Gewähr. Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne dass VES visa-express service® sofort informiert wird. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu den Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Länder erteilen.














