• Beglaubigung / Legalisierungen
» Website der Botschaft
» Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes für Algerien
Reisen ohne Grenzen mit VES visa-express service®
![]() | Einreisebestimmungen und Visainformationen |
Ab sofort besteht bei der Beantragung von Visa für Algerien Gebietsbindung.
Das Konsulat in Berlin ist nur noch zuständig für Antragsteller mit Wohnsitz in Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein.
Für Antragsteller, die ihren Wohnsitz nicht in den genannten Bundesländern haben, können wir die Visa weiterhin über unsere Partnerbüros beantragen.
Fragen beantworten wir gern telefonisch: 030-844 090 60 oder per E-mail: ves@visa-express.de
Visum vor Einreise erforderlich!
Das Visum wird durch die vorgelegten Dokumente, deren Gültigkeitsdauer und deren Inhalt bestimmt. Die nachstehend aufgezählten Dokumente sind nur die wichtigsten Dokumente, die in jedem Fall vorgelegt werden müssen. Die Botschaft oder das Konsulat kann die Vorlage zusätzlicher Dokumente verlangen.
Für die Visumbeantragung senden Sie bitte folgende Unterlagen an VES visa-express service®:
1. Originalreisepass
Anforderungen:
- gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland oder
-
nationaler Reisepass mit mindestens 6 Monate gültiger Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
EU-Bürger: Meldebescheinigung für Wohnsitz in Deutschland genügt - Passgültigkeit ab Visabeantragung: mindestens 6 Monate
- mindestens 1 freie Seite „Sichtvermerk“
1.1. Kinderausweis
- gültiger Kinderausweis (auch bei Kindern unter 10 Jahren mit Passfoto)
- als Nationalität muss im Ausweis „deutsch“ vermerkt sein
- Ausweisgültigkeit ab Visabeantragung: mindestens 6 Monate
- mindestens 1 freie Seite „Sichtvermerk“
2. 2 Passfotos des Antragstellers
Anforderungen:
- identische Fotos
- nicht älter als 6 Monate
- farbig
- Größe: 3,5 x 4,5 cm
- nur Originale: keine Scans oder Kopien
3. 2 Visa Antragsformulare
-
online beschreibbar hinterlegt bei VES-Visum online bestellenVES-Visum online bestellenBitte wählen Sie die gewünschte Visaart:
Tourist
Geschäft
VES-Zusatzservice auf Anfrage• Arbeitsvisa 1-fach
• Beglaubigung / Legalisierungen
- vollständig ausgefüllt
- vom Antragsteller persönlich unterschrieben
4. Nachweis einer internationalen Auslandskrankenversicherung
- für Krankheit, Krankenhausaufenthalt und Rückführung
- in Kopie
-
Bestellmöglichkeit bei VES-Visum online bestellenVES-Visum online bestellenBitte wählen Sie die gewünschte Visaart:
Tourist
Geschäft
VES-Zusatzservice auf Anfrage• Arbeitsvisa 1-fach
• Beglaubigung / Legalisierungen
5. Besonderheiten / zusätzliche Dokumente
5.1 für Geschäftsvisa
-
Reise- und Kostenübernahmebestätigung der deutschen Firma
Schreiben des deutschen Unternehmens des Antragstellers mit folgenden Angaben:
- Grund und Dauer der Reise
- Art und Umfang der beabsichtigten Tätigkeit
- Aufenthaltsorte, Adressdaten des Geschäftspartners
- Bestätigung, dass die anfallenden Reise- und Aufenthaltskosten von der Firma übernommen werden, einschließlich der Kosten einer eventuellen Rückführung.
- Adressat bei Beantragung in Berlin: Botschaft der Demokratischen Volksrepublik Algerien, Konsularabteilung, Görschstr. 45-46, 13187 Berlin.
-
Adressat bei Beantragung in Bonn: Botschaft der Demokratischen Volksrepublik Algerien, Konsularabteilung, Rheinallee 32-34, 53173 Bonn.
-
Einladung des Geschäftspartners in Algerien (im Original)
Ein Schreiben des algerischen Unternehmens oder Verpflichtungserklärung des einladenen Unternehmens in Algerien muss unbedingt im ORIGINAL eingereicht werden.
5.2. für Arbeitsvisa
- Schreiben des deutschen Unternehmens (Entsendeunternehmen)
- Arbeitsvertrag (Fotokopie)
-
Arbeitserlaubnis (provisorisch)
von den zuständigen algerischen Behörden ausgestellt - legalisierte Bescheinigung, mit der sich der Arbeitgeber verpflichtet, die Rückführung des Arbeitnehmers nach Beendigung seiner Tätigkeit zu übernehmen.
- aktuelle Meldebescheinigung
- Visagültigkeit: ab Ausstellungsdatum maximal 90 Tage für die 1-fache Einreise
Weitere Informationen sind für VES-Vertragskunden online zum Formular BESTELLANKÜNDIGUNG hinterlegt.
5.3 für Touristenvisa
Touristen müssen ihr Visum persönlich im zuständigen Konsulat beantragen!
- Reisebestätigung mit Hotelreservierung
- Flugticket (Hin- und Rückflug) in Kopie
-
Einladung eines vom algerischen Ministerium für Tourismus zugelassenen Reisebüros bei Reisen in den algerischen Süden
mit genauer Reiseroute und Reisedauer -
» Auflistung zugelassener Reisebüros von dem algerischen Konsulat
5.4. für Besuchervisa
-
legalisierte Beherbergungsbestätigung der einladenden Person in Algerien
Diese muss vom Rathaus des Wohnortes des Gastgebers bestätigt sein.
5.5. für Nichtdeutsche Staatsbürger
- Für Nichtdeutsche Staatsbürger kann das Visum in Deutschland nur mit gültiger Aufenthaltserlaubnis beantragt werden.
- Aufgrund von zwischenstaatlichen Abkommen wird im Rahmen der Gegenseitigkeit vom Konsulat für die folgenden Staatsangehörigen eine Zusatzgebühr in Höhe von EUR 25,00 erhoben: Dänemark, Frankreich, Italien
- Antragsteller aus anderen Staaten werden gebeten sich direkt bei der Botschaft zu erkundigen: Tel.: 030-437370.
5.6. Konsulatsgebietsbindung
Das Konsulat in Berlin ist zuständig für Antragsteller mit Wohnsitz in Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen Anhalt, Brandenburg, Thüringen und Sachsen. Für Antragsteller, die ihren Wohnsitz nicht in den genannten Bundesländern haben, können wir die Visa weiterhin über unsere Partnerbüros beantragen.
Fragen beantworten wir gern telefonisch: 030-844 090 60 oder per E-mail: ves@visa-express.de.
Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes unter » www.auswaertiges-amt.de
Die aufgeführten Einreisebestimmungen werden von VES visa-express service® regelmäßig aktualisiert. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernimmt VES visa-express service® keine Gewähr. Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne dass VES visa-express service® sofort informiert wird. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu den Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Länder erteilen.














