• Blitz-Transitvisa 12 Monate mehrfach
• Blitz-Privatvisa 1-fach
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• Blitz-Geschäftsvisa 1-fach
• Blitz-Geschäftsvisa 2-fach
• Blitz-Geschäftsvisa 3 Monate 3-fach
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• Blitz-Dauervisa 12 Monate mehrfach
• Beglaubigung / Legalisierungen
» Website der Botschaft
» Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes für Belarus
Reisen ohne Grenzen mit VES visa-express service®
![]() | Einreisebestimmungen und Visainformationen |
Am 19.04.2010 wurde ein neues Visaantragsformular veröffentlicht.
Bitte verwenden Sie nur noch das neue Formular!
Mittwochs ist das Konsulat regulär geschlossen.
Visum vor Einreise erforderlich!
Die nachstehend aufgezählten Dokumente sind nur die wichtigsten Dokumente, die in jedem Fall vorgelegt werden müssen. Die Botschaft oder das Konsulat kann die Erbringung zusätzlicher Dokumente verlangen.
Das Visum und der gegebenenfalls erteilte Aufenthaltstitel werden durch die vorgelegten Dokumente, deren Gültigkeitsdauer und deren Inhalt bestimmt.
Für die Visumbeantragung senden Sie bitte folgende Unterlagen an VES visa-express service:
1. Originalreisepass
Anforderungen:
- gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland oder
- nationaler Reisepass mit unbefristeter Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
- Passgültigkeit bei Ausreise: mindestens 3 Monate
- mindestens freie Seite „Sichtvermerk“
- der Pass darf keinen israelischen Stempel aufweisen
1.1. Kinderausweis
- Einreise mit einem gültigen Kinderausweis (bei Kindern ab 7 Jahren mit Passfoto) ist möglich.
- mindestens 1 freie Seite „Sichtvermerk“
2. 1 Passfoto des Antragstellers
- Originalfoto (keine Kopien oder Scans)
- nicht älter als 6 Monate
- farbig
- Größe: 3,5 x 4,5 cm
- auf den Antrag aufkleben (nicht tackern oder klammern)
3. 1 Visa Antragsformular
-
online beschreibbar hinterlegt bei VES-Visum online bestellenVES-Visum online bestellenBitte wählen Sie die gewünschte Visaart:
Besuch
Tourist
VES-Zusatzservice auf Anfrage• Blitz-Transitvisa 1-fach
• Blitz-Transitvisa 12 Monate mehrfach
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• Blitz-Geschäftsvisa 3 Monate 3-fach
• Blitz-Geschäftsvisa 3 Monate mehrfach
• Blitz-Geschäftsvisa 6 Monate mehrfach
• Blitz-Dauervisa 12 Monate mehrfach
• Beglaubigung / Legalisierungen
- unbedingt mit dem PC ausfüllen (Auf keinen Fall handschriftlich oder mit der Schreibmaschine)
- vollständig ausgefüllt
- vom Antragsteller persönlich unterschrieben
4. Besonderheiten
4.1. für Geschäftsreisende
- Einladungsschreiben des Geschäftspartners in Belarus
- bei Reisen für einen Aufenthalt von über 30 Tagen oder für 2-fache und 3-fache Einreisen ist ein Einladungsschreiben des Geschäftspartners in Belarus erforderlich.
- In dieser Einladung muss der geschäftliche Charakter der Reise bestätigt werden und die Einladung soll folgende Angaben enthalten:
-
Name, Geburtsdatum, Reisepassnummer und Aufenthaltsdauer des Reisenden in Belarus.
- Dauervisum
- wird für einen Zeitraum von einem Jahr ausgestellt und gilt für eine unbegrenzte Anzahl der Reisen nach Belarus.
-
die gesamte Aufenthaltsdauer von 90 Tagen darf nicht überschritten werden
- Die Ausstellung des Dauervisums für Geschäftsleute wird vom belarussischen Konsulat nach Vorlage folgender Unterlagen ausgestellt:
-
Antrag der belarussischen juristischen Person (spezielles Formular ist in der Botschaft auf Anfrage erhältlich
(спец. формуляр можно получить в Пос ольстве) - Auszug aus dem Einheitlichen Staatsregister der juristischen Personen und Einzelunternehmer der Republik Belarus über die belarussische juristische Person
- Kopie des Vertrages (des Abkommens über die Zusammenarbeit) zwischen der belarussischen juristischen Person und dem Ausländer oder dem ausländischen Unternehmen, in dem er tätig ist, womit die Geschäftskontakte bestätigt werden, versiegelt mit dem Stempel der belarussischen juristischen Person
- ein Dokument, dass die Tätigkeit des Ausländers in der Organisation nachweist, die den Kooperationsvertrag mit der belarussischen juristischen Person abgeschlossen hat (auf dem Kopfbogen der ausländischen Organisation, unterschrieben von dem Leiter der Organisation)
- bei Bedarf nach Beschluss des Leiters der Konsularabteilung auch andere Unterlagen, die die Angaben im Antrag sowie die Geschäftskontakte nachweisen.
4.2. für Touristen
- Touristische Reisebestätigung / Hotelbestätigung + Voucher
- Es werden ausschließlich Fax-Bestätigungen von Hotels akzeptiert, die beim Aussenministerium registriert sind!
- Auf der Bestätigung muss die vom Aussenministerium erteilte Referenznummer des Reiseveranstalters oder des Hotels angegeben sein.
- Voucher des Reisebüros oder des gebuchten Hotels
- Nachweis über die gebuchte und bezahlte Reise
4.3. für Privatreisende
-
Originaleinladung für Privatreisende bei Aufenthalten von mehr als 30 Tagen
- Die Einladung von Freunden oder Verwandten in Belarus muss von der örtlichen Miliz bestätigt sein und im Original an den Reisenden geschickt werden.
4.4. für Transitreisende
- Transitvisum für Belarus
- Transitreisende benötigen zusätzlich zu dem Visum für das Zielland ein Transitvisum für Belarus, sofern sie durch Belarus (z. B. mit Pkw oder Bahn) fahren.
- Dieses Visum kann erst nach Erteilung des Visums für das Zielland beantragt werden.
- Es müssen weiterhin die unter 1. bis 3. genannten Unterlagen für die Beantragung vorgelegt werden.
4.5. bei Einreise
-
Krankenversicherungspolice
Anforderungen
- Gültigkeit für Belarus für die gesamte Dauer des Aufenthaltes
- Versicherungssumme darf nicht weniger als USD 5.000,00 abdecken
- es sollen Versicherungsfälle umfasst sein, die von der Gesetzgebung der Republik Belarus über die Krankenversicherungspflicht der Ausländer bestimmt sind
- versehen mit dem Logo des belarussischen Versicherungsinstitutes, mit dem das ausländische Versicherungsinstitut den Vertrag über die Regelung von finanziellen und anderen Fragen im Zusammenhang mit dem Eintreten der Versicherungsfälle abgeschlossen hat.
- mit der Telefonnummer des belarussischen Versicherungsinstitutes, dessen Logo diese Versicherungspolice trägt und das bei Bedarf an medizinischer Hilfe zu erreichen ist.
-
Registrierungspflicht
- innerhalb von 3 Tagen (ausgenommen bei Feier- und Festtagen) nach Einreise
- bei der zuständigen Anmeldebehörde des Aufenthaltsortes: zuständiges Referat des Innenministeriums, lokale Innenbehörden, Verwaltungen der Hotels
Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes unter » www.auswaertiges-amt.de
Die aufgeführten Einreisebestimmungen werden von VES visa-express service® regelmäßig aktualisiert. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernimmt VES visa-express service® keine Gewähr. Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne dass VES visa-express service® sofort informiert wird. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu den Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Länder erteilen.














